Die ordentliche Hauptversammlung der Private Assets AG vom 29. August 2023 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln von EUR 1.844.326,00 um EUR 2.766.489,00 auf EUR 4.610.815,00 nach den Vorschriften der §§ 207 ff. AktG zu erhöhen.
Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 2.766.489,00 der in der Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von 2.766.489 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Berichtigungsaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie durchgeführt, die an die Aktionäre der Private Assets AG im Verhältnis 2:3 ausgegeben werden. Eine Einlage seitens der Aktionäre ist nicht zu leisten. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2023 gewinnberechtigt. Die entsprechende Satzungsänderung ist am 4. September 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Hamburg eingetragen und damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr EUR 4.610.815,00 und ist eingeteilt in 4.610.815 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Transaktion wird von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, begleitet.
Stichtag für die Zuteilung der Berichtigungsaktien ist der 28. September 2023. Den Aktionären unserer Gesellschaft stehen aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes in der ISIN DE000A3H2234 am 28. September 2023, abends nach Börsenschluss, im Verhältnis 2:3 Berichtigungsaktien zu, sodass auf je zwei (2) alte Aktien drei (3) neue Aktie entfallen. Da sämtliche Aktien der Private Assets AG in Girosammeldepots verwahrt werden, brauchen die Aktionäre hinsichtlich der Zuteilung der Gratisaktien nichts weiter zu veranlassen. Die Zuteilung der Berichtigungsaktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an alten Aktien am 28. September 2023 nach Börsenschluss mittels Depotgutschrift.
Soweit aufgrund des Zuteilungsverhältnisses von 2:3 Teilrechte (ISIN DE000A37FT74) auf den Bestand der berechtigten Aktionäre entfallen, werden die berechtigten Aktionäre über ggf. erforderliche Maßnahmen (Erteilung von An- oder Verkaufsaufträge für Teilrechte) durch ihre Depotbank informiert.
Die Berichtigungsaktien erhalten die gleiche ISIN wie die alten Aktien (ISIN DE000A3H2234). Sie sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile sowie etwaiger Gewinnanteile ist laut Satzung ausgeschlossen.
Erster Handelstag der Berichtigungsaktien im Freiverkehr der Börse Berlin ist der 27. September 2023. Die Berichtigungsaktien sind ab diesem Tag zum Handel zugelassen. Vom gleichen Tag an versteht sich die Notierung der Aktien der Private Assets AG „ex Berichtigungsaktien“. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Emittentin sind nicht vorgesehen.
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